Keller ja oder nein? Bauvoranfrage!
Eigentlich hatten wir von Anfang an unser Haus ohne Keller geplant. Bis wir vor ein paar Tagen überlegt haben, ob ein Teilkeller (Vollkeller wäre zu groß und teuer) nicht doch Sinn macht. Nicht für uns, denn das Haus haben wir für uns bereits groß genug geplant und außerdem sammelt sich im Keller eh nur alles an, was man nicht mehr braucht. Der Gedanke ist, den Keller für unseren Online-Shop, den wir nebenbei betreiben, als Lager und für den Versand zu benutzen. Denn ursprünglich hatten wir geplant, dafür eine kleine Lagerfläche in der Nähe anzumieten. Aber das Lager im Keller hätte so viele Vorteile, z.B.:
- Für Lieferungen und die Paketabholung wäre immer jemand da
- Kurzer Weg einfach eine Etage tiefer
- Wir bräuchten kein zweites Auto
- Mieteinnahmen zahlen wir dann an uns selber und nicht an Dritte
Steuern und der Bebauungsplan
Aber der eigentlich einfach klingende Plan hat ein paar Haken. Zum Einen müssen wir alle steuerlichen Aspekte berücksichtigen, was gar nicht so unkompliziert ist. Aber dafür gibt es zum Glück unsere Steuerberaterin. Zum Anderen, und das ist deutlich wichtiger, wissen wir noch nicht, ob wir das ganze überhaupt dürfen. Laut Bebauungsplan sind in unserem Baugebiet (allgemeines Wohngebiet) „nicht störende Gewerbebetriebe“ ausnahmsweise zulässig. Aber ob wir solch eine Ausnahmegenehmigung bekommen ist überhaupt nicht einzuschätzen. Der Knackpunkt ist das erhöhte Aufkommen an gelieferten Paketen und die tägliche Abholung von DHL. Denn erhöhter Lieferverkehr wird nach erster Information vom Bauamt des Kreises Steinburg bereits als störend eingestuft. Alles andere ist ja wirklich nicht störend, da alles im Haus stattfindet und wir keinen Kundenverkehr haben.
Bauvorantrag wegen Keller
Um das final klären zu können wird Viebrockhaus für uns einen Bauvorantrag stellen. Da der Bau eh frühstens im November starten kann ist dafür genug Zeit. Und davon abhängig wird dann der Keller gebaut oder nicht. Wir planen den Keller aber jetzt schonmal mit und falls wir die Ausnahmegenehmigung nicht bekommen wird er einfach aus den Plänen entfernt.