Bebauungsplan ungültig? Zum Glück nicht!
Seit ein paar Wochen haben wir immer mal wieder Artikel zu womöglich ungültigen Bebauungsplänen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesehen, uns aber nichts dabei gedacht. Gestern sind wir dann durch Zufall auf einen Artikel in der sh:z gestoßen. Darin heißt es, dass alleine im Kreis Steinburg, in dem wir bauen werden, mindestens 22 Baugebiete liegen sollen, deren jeweiliger Bebauungsplan von dem Urteil betroffen sein könnte. Da ist uns erstmal das Herz in die Hose gerutscht!
Wenn wir das als Jura-Laien richtig verstanden haben, dann betrifft das Bebauungspläne, die mit einem beschleunigten Verfahren ermöglicht durch §13b BauGB genehmigt wurden. Bei diesem beschleunigten Verfahren, das 2017 für eine befristete Zeit beschlossen wurde, kann auf eine Umweltprüfung verzichtet werden. Dafür gibt es aber Vorgaben, die das Baugebiet erfüllen muss. Die genauen Auswirkungen sind zwar noch nicht bekannt ohne Urteilsbegründung, aber trotzdem kann das ziemlich viele Baugebiete betreffen. Mit weitreichenden Folgen für Grundstückseigentümer. Das Kreisbauamt Steinburg hat wohl betroffene Bauherren, die bereits eine Baugenehmigung haben, geraten, mit dem Baubeginn lieber noch zu warten.
Also haben wir eilig recherchiert, ob „unser“ Bebauungsplan dazu gehören könnte. Dabei sind wir dann recht schnell auf die Begründung mit Umweltbericht zu „unserem“ Bebauungsplan gestoßen. Darin ist zu lesen, dass eben diese Umweltprüfung durchgeführt wurde. Und §13b BauGB kam auch nicht zum Einsatz, es gab also kein beschleunigtes Verfahren. Puh, was für eine Erleichterung!
Wir sind aber mit unseren Gedanken bei allen, die betroffen sind. Alleine ein Aufschub von ein paar Monaten oder vielleicht Jahren kann finanziell ja schon richtig übel sein. Mag man gar nicht dran denken, wenn der Bebauungsplan dann gar nicht umgesetzt werden darf. Vollkatastrophe! Hoffen wir mal, dass es dafür Lösungen geben wird!