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Grundschuld: Kosten für Eintragung

Grundschuld

Der erste kleine Schock kam mit der Rechnung vom Notar nach dem Termin zum Grundstückskauf. Der zweite dann heute mit der Rechnung vom Amtsgericht Itzehoe. Wir hatten natürlich die Notarkosten für den Grundstückskauf und die Amtsgerichtskosten für den Grundbucheintrag in unserer Kalkulation eingeplant. Aber was uns vollkommen durch die Lappen gegangen ist sind die Kosten für die Eintragung der Grundschuld. Dabei dachten wir, dass wir uns in Sachen Nebenkosten sehr gut vorbereitet haben. Und dass auf uns unvorhergesehene Kosten während unseres Bauprojektes warten haben wir auch eingeplant. Aber dass es uns schon so früh trifft hat uns dann doch ein wenig geärgert. Keine Ahnung, wieso wir diese Position übersehen haben.

Kurz zur Erklärung: Die Eintragung einer sogenannten Grundschuld im Grundbuch verlangt der Darlehensgeber, weil nur damit dessen Rechte an Grundstück und Haus als Sicherheit gewährleistet sind. Ohne diese Eintragung könnte die Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, also uns, keine Zwangsvollstreckung für eben das Grundstück und das Haus durchführen. Wie die jeweilige Grundschuld eingetragen werden muss haben unsere Banken vorgegeben. Beide Banken haben auch den jeweils notariell zu beurkundenden Text mitgeliefert. Wir haben das mit der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages verbunden und diese direkt im Anschluß an den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben. 15 Minuten, da war das erledigt.

Da die Texte bereits fertig vorlagen und diese nur vom Notar vorgelesen und von uns unterschrieben werden mussten, haben wir an keine große Rechnung gedacht. Aber wie beim Notar üblich bemisst sich der Rechnungsbetrag natürlich nicht auf den tatsächlichen Aufwand, sondern auf den zu beurkundenden Wert. Und der ist bei einem Baudarlehen natürlich nicht gerade niedrig. Zu den Notarkosten kommen dann noch die Kosten für die Eintragung im Grundbuch selbst vom Amtsgericht. Und die orientieren sich leider auch am Wert. Beim Notar können wir das wegen Haftung usw. noch ein wenig nachvollziehen, aber beim Amtsgericht nicht wirklich. Der Aufwand ist doch gleich.

Am Ende liegen wir jetzt bei ca. 3.600 Euro Gesamtkosten nur für die Eintragung der beiden Grundschulden. Sollten wir mit Keller bauen, dann erhöht sich das nochmal um eine dritte Grundschuld. Seufz.

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