Firsthöhe: Unser Haus ist zu hoch

Jetzt haben wir den Salat. Wir haben es schon ein wenig befürchtet, nachdem wir gesehen haben, wie hoch die Straße liegt. Jetzt haben wir die Zahlen. Unser Haus ist für den Bebauungsplan zu hoch geplant. Und das satte 90 Zentimeter! Dabei ist unser Haus nicht höher als andere Häuser geplant, der Bebauungsplan läßt aber auf unserem Grundstück nur eine sehr niedrige Firsthöhe zu, was uns ziemlich sauer werden läßt. Früher war das leider nicht absehbar, weil wir nicht wussten, wie hoch die Straße liegen wird.
Die Zahlen
Laut Bebauungsplan darf die Firsthöhe nicht über 43,50 Meter über Normal-Null liegen. Das gilt für ca. die Hälfte aller Grundstücke in dem Neubaugebiet, wobei einige Grundstücke durch das leichte Gefälle ca. 1,50 bis 2 Meter unter unserer Höhe liegen dürften. D.h. auf diesen Grundstücken können die Häuser entsprechend 1,50 bis 2 Meter höher sein. Absurd. Wieso dieser Höhenunterschied im Bebauungsplan nicht ordentlich berücksichtigt wurde können wir absolut nicht nachvollziehen. Die Häuser gegenüber auf der anderen Straßenseite dürfen bis 46,50 Meter über Normal-Null gebaut werden, also ganze 3 Meter höher!
Neben der maximalen Firsthöhe ist ebenfalls vorgegeben, dass der Fertigfußboden min. 20 cm über der mittleren Höhe des Fahrbahnrandes liegen muss. Und dadurch ergeben sich durch die Höhenmessungen von letzter Woche beim GSA-Termin nun exakte Zahlen, die wir ohne die genaue Höhe der Straße vorher nicht haben konnten.
Die aktuellen Pläne unseres Hauses ergeben eine Höhe von 8,07 Metern. Und damit liegt die Firsthöhe ca. 90 Zentimeter über der laut Bebauungsplan maximal erlaubten Firsthöhe. D.h. das Haus darf nur ca. 7,20 hoch sein.
Die Konsequenzen
So richtig wissen wir das noch gar nicht. Der für Freitag geplante Servicetermin ist erstmal um 6 Tage auf nächste Woche Donnerstag verschoben. Bei Viebrockhaus intern werden sich jetzt alle Abteilungen zusammensetzen, um zu schauen, wie man unser Haus in die Vorgaben bekommen kann, ohne unser Obergeschoss großartig ändern zu müssen und es trotzdem bewohnbar ist. Parallel wird beim Bauamt nachgefragt, ob eine Ausnahme denkbar wäre oder gar nicht in Frage kommt. Große Hoffnungen macht man sich da aber nicht.
So oder so bedeutet das, dass der ganze Zeitplan nochmal deutlich enger wird. Durch die Verschiebung des Servicetermins verlieren wir schonmal eine Woche. Aber wir wissen noch gar nicht, welche Auswirkungen das auf unser Haus hat. Das wird sich die nächsten Tage ergeben…
Oje sowas kann man sich echt nicht ausdenken. Diese Auflagen in Deutschland können einen echt zur Weißglut bringen. Drücke euch die Daumen das alles gut wird.
LG